Gymnasium Wellingdorf

 

 

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Förderverein

Förderverein

Vorstand:
F.J. Kravanja, H. Grossmann, F. Naase, U.Borstelmann, J. Marx-Stölting

Kassenrevisoren:
P. Mordhorst, Dr. Kretschmer

Kassenbericht

1.10.2011 – 30.9.2012

1. Einnahmen
 

1.

1

Am Segelhafenhotel (Völkerballturnier) 

200,00

1.

2

Athletic-Fitnessland (Völkerballturnier)

100,00

1.

3

Bestand 2010 / 2011

9695,47

1.

4

Bläser- / Streicherklasse

9460,00

1.

5

Buchhandlung Jetzek

20,00

1.

6

Computergeld (Unter-, Mittel-, Oberstufe)

1953,00

1.

7

Deutsch-Französisches-Jugendwerk 

1400,00

1.

8

Ehemalige / Ehemaligenverein

300,00

1.

9

Einschulungskaffee

54,30

1.

10

Europa-Union

150,00

1.

11

Fahrradkellerchippfand

4740,00

1.

12

Finanzverwaltung S.-H. (Offene Ganztagsschule)

5175,00

1.

13

Fördesparkasse (Bläserdarlehen) .

16000,00

1.

14

Fördesparkasse (Flyer) 

1047,36

1.

15

Fördesparkasse (Tonanlage) 

2500,00

1.

16

Golfverband

130,00

1.

17

Klassenfahrtenrückzahlungen 

168,00

1.

18

Mitgliederbeiträge

2940,00

1.

19

Musikfachschaft (Konzerte, Musikfreizeit, Noten)

1788,82

1.

20

Spenden (Eltern, Lehrer, Schüler)

6249,50

1.

21

Stadt Kiel (Offene Ganztagsschule)

13950,14

1.

22

Stiftung Gymnasium  Wellingdorf (Förderpreis) 

500,00

1.

23

Storno (Seminarausfall)

100,00

1.

24

Völkerballturnier (Verkauf)

383,40

1.

25

Zinsen .

2,83

1.

26

Zinsrückzahlungen 

3,30


Summe:

79011,12

Kommentar:

294 Mitglieder und 22 Spender sorgten im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr für einen Einnahmezuwachs von 28% und damit für einen Rekordhaushalt. Das OGTS-Fördergeld, das Bläserdarlehen, die Bläser-/ Streicherklasseneinnahmen, die Eltern-Schüler-Lehrerspenden, die Mitgliederbeiträge, das Fahrradkellerchippfand und die Fördesparkassenspenden bilden dabei die höchsten Einnahmequellen.


2. Ausgaben
 

2.1

Arbeitsgemeinschaften 

a)

Fahrradwerkstatt

44,00

b)

Gitarren

1800,00

c)

Klavier

1650,00

d)

Kunst und Kreativ

100,00

e)

Meeresexperimente

40,00

f)

Schulsanitätsdienst 

9,90

g)

Schulzeitung

1050,00

h)

Segeln

1196,00


5889,90

2.2

Biologiefachschaft

a)

Exkursion 

160,00


160,00

2.3

Chemiefachschaft

a)

Cemikalien 

77,38

b)

Exkursion 

199,75

c)

Unterrichtsmaterial

509,08


786,21

2.4

Deutschfachschaft

a)

Vorlesewettbewerb

42,89

b)

Bödecker-Kreis 

30,00

c)

Jugend debattiert

48,00


120,89

2.5

Englischfachschaft 

a)

Amerikaaustausch 

459,55

b)

Plakate 

51,00

c)

Schilf 

5,00

515,55

2.6

Förderverein 

a)

Broschüren 

144,00

b)

Kontoführung 

0,55

c)

TAN-Lesegerät 

10,00

d)

Zinsen (vgl. 1.26) 

3,30

157,85

2.7

Französischfachschaft 

a)

Begrüßungsverpflegung

24,33

b)

Blumen 

12,80

c)

Schüleraustausch  (vgl. 1.7)

1400,00

1437,13

2.8

Gymnasium Wellingdorf 

a)

Arbeitskreis Orientierungsstufe

29,05

b)

Aularegie-/tonanlage/(vgl.1.15)

2979,37

c)

Blumen 

111,87

d)

Bosaufahrt

1500,00

e)

Büromaterial 

63,96

f)

DJH Jahresbeitrag

25,00

g)

Einschulung 

119,56

h)

Finanzverwaltung SH (vgl.1.12)

867,30

i)

Fotos 

300,97

j)

Infoabend

70,16

k)

Materialien 

566,69

l)

Spielfest

54,78

m)

Stiftungsmaterial (vgl. 1.14

2547,36

n)

Symposion

358,00

o)

Türreparatur

124,50

p)

Veranstaltungen

613,93

q)

Weihnachtsbäume/-deko 

129,95

10462,45

2.9

Internetraum (vgl. 1.7) 

a)

Computermaterial 

510,98

b)

Internetraumbetreuung 

900,00


1410,98

2.10

Kunstfachschaft 

a)

Borde 

134,26

b)

Documenta 

50,00

c)

Museumsbesuch

20,00

204,26

2.11

Lateinfachschaft 

a)

Romfahrt 

150,00


150,00

2.12

Mathematikfachschaft

a)

Mathenacht 

38,85

38,85

2.13

Musikfachschaft (vgl. 1.4; 1.13; 1.19)

a)

Blasinstrumente

9168,60

b)

Darlehen (Zinsen und Tilgung)

10334,98

c)

Gitarren 

486,00

d)

Kontrabassreparatur

433,00

 e) Musikfreizeit   1708,08 € 

f)

Musikschule 

7183,00

g)

Noten/-pulte/-schilder 

1173,34

h)

Storno 

43,00

i)

Streichinstrumente 

6704,14

j)

Versicherung 

222,20

37456,34

2.14

Schulbibliothek (vgl. 1.19) 

a)

Foliendruck 

70,59

b)

Bücher .

38,96

c)

Büchereieröffnung

163,40

d)

Büchereimaterial 

500,00

e)

Tische / Stühle

2339,40

3112,35

2.15

Schülerschaft

a)

Abiturcup 

50,00

b)

Auszeichnungen 

789,87

c)

Abiturientenentlassungsfeier

280,78

d)

H.-Ehlers-Akademie 

60,00

e)

Hausaufgabenhilfe 

1415,20

f)

Kältekompressen 

84,21

g)

Klassen- Kursfahrten 

1954,00

h)

Sextanerfotos

43,07

i)

Spielenachmittag 

34,80

j)

Patenausbildung (vgl.1.22;1.23)

509,18

k)

Broschüren 

35,60

5256,71

2.16

Sportfachschaft (vgl. 1.1; 1.2; 1.24)

a)

Bundesjugendspiele 

250,80

b)

JtfO Tennis 

80,00

c)

Schwimmhallenmiete 

160,00

d)

Sportgeräte 

903,50

e)

Turniere (Schlagball,TT)

143,30

f)

Völkerballturnier 

278,27

1815,87


Summe: 

68975,34

3. Bestand

3.1

Girokonto der Kieler Volksbank

1216,28

3.2

Girokonto der Fördesparkasse

6709,22

3.3

Sparkonto der Kieler Volksbank

1066,90

3.4

Sparkonto der Fördesparkasse

1043,38


Summe:

10035,78

4.Perspektiven


Die Arbeitsgemeinschaften, die neue Schulbibliothek, die Hausaufgabenhilfe, die Schülerauszeichnung und der Computerbereich sollen u.a. im kommenden Geschäftsjahr wieder besonders unterstützt werden. Die Bläser- und die Musikklasse finanzieren sich durch die Monatsbeiträge ihrer Teilnehmer/innen langfristig selbst.


Jochen Marx-Stölting, Kassenwart


         S a t z u n g

 

§ 1       Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Förderverein Gymnasium Wellingdorf".
Der Verein hat seinen Sitz in Kiel.

§ 2       Zweck und Ziel
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Schüler/innen in ideeller und materieller Weise durch geldliche und sachliche Zuwendungen. Diese Zuwendungen sollen besonders erzieherische, den Unterricht fördernde und kulturelle Aufgaben unterstützen.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und zwar
a) zur Beschaffung von Einrichtungen, Geräten und Materialien, die der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule oder der Ausstattung der Schulräume dienen.
b) für die Unterstützung von Schüler(inne)n, zur Förderung von schulischen Veranstaltungen und für die Auszeichnung von Schüler(inne)n für besondere Leistungen.
Die Geldmittel und Spenden einschließlich etwaiger Gewinne  dürfen  -  außer für unentbehrliche Verwaltungskosten - nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt  nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
§ 3       Mitgliedschaft
Als Mitglied des Vereins kann jede Person aufgenommen werden, auch juristische Personen. Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags. Der Austritt ist schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres zu erklären. Eltern von Schüler(inne)n, die die Schule verlassen haben, scheiden als Mitglied aus, sofern sie nicht vorher ausdrücklich ihre weitere Mitgliedschaft erklärt haben.

§4        Beiträge und Spenden
Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Spenden sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge und Spenden.      

§5        Organe des Vereins
Vorstand: Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: 1.) dem/r 1. Vorsitzenden, 2.) dessen  Stellvertreter/in, 3.) dem/r Schriftführer/in, 4.) dem Kassenwart, der vom Schulleiter aus dem Kollegium vorgeschlagen und von den übrigen Vorstandsmitgliedern bestätigt wird, 5.) dem Schulleiter.
Beratende Stimme haben der/die Elternbeiratsvorsitzende und der/die Schülervertreter/in.
Der Vorstand wird mit Ausnahme der unter 4.) und 5.) genannten Personen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens im Rahmen des §2.
Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder - davon aber mindestens zwei Vertreter der Vorstandsmitglieder 1-3 - anwesend sind. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Die Vorstandsarbeit ist ehrenamtlich.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem 1. Vorsitzenden und dem Kassenwart vertreten. Dieser geschäftsführende Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er ist an die Beschlüsse des Gesamtvorstandes gebunden. Der Vorstand kann den Verein und seine Mitglieder nur mit dem Vereinsvermögen verpflichten.

§ 6       Mitgliederversammlung
Jedes Jahr lädt der Vorstand die Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen zu der Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Dieser Versammlung legt der Vorstand  seinen Rechenschaftsbericht vor und holt ihre Entlastungserklärung ein. Er informiert über anstehende Vorhaben und nimmt Anregungen entgegen. Die Mitgliederversammlung wählt nach Ablauf der Amtszeit den neuen Vorstand.
Die Mitgliederversammlung bestimmt zwei Kassenrevisoren, die die Kassenführung des Vorstandes zum Ende des Geschäftsjahres zu überprüfen und der Mitgliederversammlung von der Entlastung des Vorstandes zu berichten haben.
Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es unter Angabe des Zweckes und Grundes schriftlich verlangt.
Für die Beschlüsse der Mitgliederversammlung genügt die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt jeder Antrag als abgelehnt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Zu einer Satzungsänderung sind die Stimmen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung nur erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Hierbei ist eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vereinsvermögen an die Stadt Kiel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zugunsten des Gymnasiums Wellingdorf verwenden muss.

§ 7       Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1.10. eines Jahres und endet am 30.9. des Folgejahres.

§ 8       Inkrafttreten der Satzung

            13. Dezember 2004

 


Bankverbindungen
Fördesparkasse     BLZ 21050170     KtoNr. 8120297
Kieler Volksbank    BLZ 21090007     KtoNr. 52076008

 

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Aktualisiert am 10.10.12
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