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Vorstand:
F.J. Kravanja, H. Grossmann, F. Naase, U.Borstelmann, J. Marx-Stölting
Kassenrevisoren:
P. Mordhorst, Dr. Kretschmer
Kassenbericht
1.10.2011 – 30.9.2012
1. Einnahmen
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1. |
1 |
Am Segelhafenhotel (Völkerballturnier) |
200,00 |
€ |
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1. |
2 |
Athletic-Fitnessland (Völkerballturnier) |
100,00 |
€ |
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1. |
3 |
Bestand 2010 / 2011 |
9695,47 |
€ |
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1. |
4 |
Bläser- / Streicherklasse |
9460,00 |
€ |
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1. |
5 |
Buchhandlung Jetzek |
20,00 |
€ |
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1. |
6 |
Computergeld (Unter-, Mittel-, Oberstufe) |
1953,00 |
€ |
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1. |
7 |
Deutsch-Französisches-Jugendwerk |
1400,00 |
€ |
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1. |
8 |
Ehemalige / Ehemaligenverein |
300,00 |
€ |
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1. |
9 |
Einschulungskaffee |
54,30 |
€ |
|
1. |
10 |
Europa-Union |
150,00 |
€ |
|
1. |
11 |
Fahrradkellerchippfand |
4740,00 |
€ |
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1. |
12 |
Finanzverwaltung S.-H. (Offene Ganztagsschule) |
5175,00 |
€ |
|
1. |
13 |
Fördesparkasse (Bläserdarlehen) . |
16000,00 |
€ |
|
1. |
14 |
Fördesparkasse (Flyer) |
1047,36 |
€ |
|
1. |
15 |
Fördesparkasse (Tonanlage) |
2500,00 |
€ |
|
1. |
16 |
Golfverband |
130,00 |
€ |
|
1. |
17 |
Klassenfahrtenrückzahlungen |
168,00 |
€ |
|
1. |
18 |
Mitgliederbeiträge |
2940,00 |
€ |
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1. |
19 |
Musikfachschaft (Konzerte, Musikfreizeit, Noten) |
1788,82 |
€ |
|
1. |
20 |
Spenden (Eltern, Lehrer, Schüler) |
6249,50 |
€ |
|
1. |
21 |
Stadt Kiel (Offene Ganztagsschule) |
13950,14 |
€ |
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1. |
22 |
Stiftung Gymnasium Wellingdorf (Förderpreis) |
500,00 |
€ |
|
1. |
23 |
Storno (Seminarausfall) |
100,00 |
€ |
|
1. |
24 |
Völkerballturnier (Verkauf) |
383,40 |
€ |
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1. |
25 |
Zinsen . |
2,83 |
€ |
|
1. |
26 |
Zinsrückzahlungen |
3,30 |
€ |
|
Summe: |
79011,12 |
€ |
Kommentar:
294 Mitglieder und 22 Spender sorgten im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr für einen Einnahmezuwachs von 28% und damit für einen Rekordhaushalt. Das OGTS-Fördergeld, das Bläserdarlehen, die Bläser-/ Streicherklasseneinnahmen, die Eltern-Schüler-Lehrerspenden, die Mitgliederbeiträge, das Fahrradkellerchippfand und die Fördesparkassenspenden bilden dabei die höchsten Einnahmequellen.
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2.1 |
Arbeitsgemeinschaften
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5889,90 |
€ |
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2.2 |
Biologiefachschaft
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160,00 |
€ |
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2.3 |
Chemiefachschaft
|
786,21 |
€ |
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2.4 |
Deutschfachschaft
|
120,89 |
€ |
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2.5 |
Englischfachschaft
|
515,55 |
€ |
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|
2.6 |
Förderverein
|
157,85 |
€ |
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|
2.7 |
Französischfachschaft
|
1437,13 |
€ |
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|
2.8 |
Gymnasium Wellingdorf
|
10462,45 |
€ |
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|
2.9 |
Internetraum (vgl. 1.7)
|
1410,98 |
€ |
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|
2.10 |
Kunstfachschaft
|
204,26 |
€ |
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|
2.11 |
Lateinfachschaft
|
150,00 |
€ |
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2.12 |
Mathematikfachschaft
|
38,85 |
€ |
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2.13 |
Musikfachschaft (vgl. 1.4; 1.13; 1.19)
|
37456,34 |
€ |
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2.14 |
Schulbibliothek (vgl. 1.19)
|
3112,35 |
€ |
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2.15 |
Schülerschaft
|
5256,71 |
€ |
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2.16 |
Sportfachschaft (vgl. 1.1; 1.2; 1.24)
|
1815,87 |
€ |
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|
Summe: |
68975,34 |
€ |
3. Bestand
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3.1 |
Girokonto der Kieler Volksbank |
1216,28 |
€ |
|
3.2 |
Girokonto der Fördesparkasse |
6709,22 |
€ |
|
3.3 |
Sparkonto der Kieler Volksbank |
1066,90 |
€ |
|
3.4 |
Sparkonto der Fördesparkasse |
1043,38 |
€ |
Summe: |
10035,78 |
€ |
4.Perspektiven
Die Arbeitsgemeinschaften, die neue Schulbibliothek, die Hausaufgabenhilfe, die Schülerauszeichnung und der Computerbereich sollen u.a. im kommenden Geschäftsjahr wieder besonders unterstützt werden. Die Bläser- und die Musikklasse finanzieren sich durch die Monatsbeiträge ihrer Teilnehmer/innen langfristig selbst.
Jochen Marx-Stölting, Kassenwart
Der Verein führt den Namen „Förderverein Gymnasium Wellingdorf".
Der Verein hat seinen Sitz in Kiel.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Schüler/innen in ideeller und materieller Weise durch geldliche und sachliche Zuwendungen. Diese Zuwendungen sollen besonders erzieherische, den Unterricht fördernde und kulturelle Aufgaben unterstützen.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden und zwar
a) zur Beschaffung von Einrichtungen, Geräten und Materialien, die der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule oder der Ausstattung der Schulräume dienen.
b) für die Unterstützung von Schüler(inne)n, zur Förderung von schulischen Veranstaltungen und für die Auszeichnung von Schüler(inne)n für besondere Leistungen.
Die Geldmittel und Spenden einschließlich etwaiger Gewinne dürfen - außer für unentbehrliche Verwaltungskosten - nur für die vorgenannten Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Als Mitglied des Vereins kann jede Person aufgenommen werden, auch juristische Personen. Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrags. Der Austritt ist schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres zu erklären. Eltern von Schüler(inne)n, die die Schule verlassen haben, scheiden als Mitglied aus, sofern sie nicht vorher ausdrücklich ihre weitere Mitgliedschaft erklärt haben.
Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Spenden sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge und Spenden.
Vorstand: Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: 1.) dem/r 1. Vorsitzenden, 2.) dessen Stellvertreter/in, 3.) dem/r Schriftführer/in, 4.) dem Kassenwart, der vom Schulleiter aus dem Kollegium vorgeschlagen und von den übrigen Vorstandsmitgliedern bestätigt wird, 5.) dem Schulleiter.
Beratende Stimme haben der/die Elternbeiratsvorsitzende und der/die Schülervertreter/in.
Der Vorstand wird mit Ausnahme der unter 4.) und 5.) genannten Personen von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens im Rahmen des §2.
Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder - davon aber mindestens zwei Vertreter der Vorstandsmitglieder 1-3 - anwesend sind. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Die Vorstandsarbeit ist ehrenamtlich.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem 1. Vorsitzenden und dem Kassenwart vertreten. Dieser geschäftsführende Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er ist an die Beschlüsse des Gesamtvorstandes gebunden. Der Vorstand kann den Verein und seine Mitglieder nur mit dem Vereinsvermögen verpflichten.
Jedes Jahr lädt der Vorstand die Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen zu der Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung ist mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Dieser Versammlung legt der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht vor und holt ihre Entlastungserklärung ein. Er informiert über anstehende Vorhaben und nimmt Anregungen entgegen. Die Mitgliederversammlung wählt nach Ablauf der Amtszeit den neuen Vorstand.
Die Mitgliederversammlung bestimmt zwei Kassenrevisoren, die die Kassenführung des Vorstandes zum Ende des Geschäftsjahres zu überprüfen und der Mitgliederversammlung von der Entlastung des Vorstandes zu berichten haben.
Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es unter Angabe des Zweckes und Grundes schriftlich verlangt.
Für die Beschlüsse der Mitgliederversammlung genügt die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt jeder Antrag als abgelehnt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Zu einer Satzungsänderung sind die Stimmen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung nur erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Hierbei ist eine Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vereinsvermögen an die Stadt Kiel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zugunsten des Gymnasiums Wellingdorf verwenden muss.
Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1.10. eines Jahres und endet am 30.9. des Folgejahres.
Bankverbindungen
Fördesparkasse BLZ 21050170 KtoNr. 8120297
Kieler Volksbank BLZ 21090007 KtoNr. 52076008