Schulordnung

Schulordnung

Warum brauchen wir eine Schulordnung?

Überall, wo viele Menschen zusammenleben oder arbeiten, gibt es mögliche Konflikte. Durch ein Regelwerk kann man viele denkbare Probleme von vornherein ausschalten und darüber hinaus können Regeln das gemeinsame Leben vereinfachen.

Grundlage für die Schulordnung ist das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Sie trat zu Beginn des Schuljahres 1998/99 in Kraft.

Die in der Schulordnung aufgestellten Regelungen gelten auch für die Nachmittags- und Abendveranstaltungen.

Arbeitsgemeinschaften

An unserer Schule werden nach dem regulären Unterricht verschiedene Arbeitsgemeinschaften zumeist von Lehrern, aber auch von Schülern angeboten.

Vierzehnjährige und ältere Schülerinnen und Schüler können nach Absprache selbstständig eine Arbeitsgemeinschaft anbieten und leiten. Der Versicherungsschutz gilt in gleicher Weise für die Arbeitsgemeinschaften wie für alle Schulveranstaltungen.

Aufenthaltsräume

In den Freistunden ist der Aufenthaltsraum für die Orientierungs- und Mittelstufe die Cafeteria/Mensa. Im Rahmen der Öffnungszeiten kann auch die Schulbibliothek als Aufenthaltsraum genutzt werden, wobei die Schul-Bibliotheksordnung einzuhalten ist. Ausnahmen regelt der/die Klassenlehrer/in.

Die Aufenthaltsräume im Oberstufengebäude dürfen nur von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe genutzt werden.

Aula

Die Aula steht nur für Schulveranstaltungen (Einschulung, Informationsabende, Konzerte und Theateraufführungen, schulinterne Versammlungen, Unterricht) zur Verfügung. Sie muss nach der Nutzung immer abgeschlossen werden.

Beurlaubungen

Beurlaubungen sind im Voraus anzumelden. Handelt es sich dabei um einzelne Stunden, wendet man sich an den/die jeweilige/n Fachlehrer/in. Der/die Klassenlehrer/in kann eine/n Schüler/in bis zu sechs Tagen beurlauben.

Bei längeren Beurlaubungen oder einer Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien bedarf es der Zustimmung des Schulleiters.

Büchereien

Alle Bücher der Lernmittelbücherei und der Schulbibliothek sind Eigentum der Schule. Sie dürfen weder beschrieben noch beschädigt werden. Bei Verlust und mutwilliger Beschädigung sind die Bücher zu ersetzen.

Die Bücher der Schulbibliothek dürfen ausgeliehen und zu Hause gelesen werden. Die Schulbibliothek kann sowohl zur Stillarbeit als auch für den Unterricht genutzt werden. Weiteres dazu unter Benutzerordnung der Schulbibliothek.

Cafeteria / Mensa

Während der Öffnungszeiten können in der Cafeteria/Mensa Speisen und Getränke erworben und verzehrt werden. Außerhalb der Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler sie als Aufenthaltsort nutzen.

Datenschutz und Datenverarbeitung

Datenschutz ist in Deutschland und in der Europäischen Union ein Grundrecht und ergibt sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Näheres regelt das Landesdatenschutzgesetz.

Diebstahl

Diebstähle sind sofort dem/der Klassenlehrer/in oder im Sekretariat zu melden (siehe auch: Eigentum und Wertsachen).

Drogen

Das Mitführen, Konsumieren und Weitergeben von Alkohol und jeglicher anderen Drogen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten und wird geahndet. Es ist außerdem verboten, das Schulgelände in Rauschzuständen, die durch Alkohol oder andere Drogen hervorgerufen wurden, zu betreten.

Eigentum und Wertsachen

Auf Eigentum ist zu achten. Größere Geldbeträge sowie teure Smartphones gehören nicht in die Schule. Wertsachen sollten stets am Körper getragen werden. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

Energie

Mit Energie sei sie in Form von Wasser, Strom oder Raumwärme, muss achtsam umgegangen werden, da bei erhöhtem Energieverbrauch zusätzliche Kosten entstehen.

Entschuldigungen

Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus anderen Gründen müssen die Erziehungsberechtigten die Schule am ersten Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn telefonisch informieren.

Das Entschuldigungsgesuch muss innerhalb von drei Tagen der Schule, dem/der Klassenlehrer/in vorliegen. Bis zur Volljährigkeit des Schülers bzw. der Schülerin bitten die Erziehungsberechtigten, das Fehlen zu entschuldigen. Für das Fehlen ist eine Begründung anzugeben. Diese Regelung gilt auch für Einzelstunden.

Fahrradstellplätze

Fahrräder dürfen nur auf den vorhandenen Stellplätzen oder im Fahrradkeller abgestellt werden. Im Schulgebäude dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Für den Zugang zum Fahrradkeller wird ein Chip benötigt, der im Sekretariat gegen eine Pfandgebühr erhältlich ist. Für das Benutzen des Fahrradkellers gelten besondere Regeln Die Fahrräder müssen ausreichend gegen Diebstahl gesichert werden. Es sollte vermieden werden, mit zu teuren Rädern zur Schule zu fahren.

Feuer

Im Brandfall und bei Feueralarm muss sich jeder strikt an den Brandfallverhaltensplan halten und den Anweisungen der Lehrer/innen sowie der Einsatzkräfte Folge leisten.

Der BVP wird zu Beginn des Schuljahres besprochen. Er hängt im Klassenraum aus und ist auch im Klassenbuch bzw. Kursbegleitbuch nachzulesen.

Freistunden

In den Freistunden dürfen Schüler und Schülerinnen der 5. bis 9. Klassen (Sexta bis Obertertia) das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht. Betroffene Schüler und Schülerinnen nutzen die zugewiesenen Aufenthaltsräume. Während der Freistunden darf der laufende Unterricht nicht durch Lärmen und Toben im Haus gestört werden.

Fundsachen

Fundsachen müssen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben werden.

Garderobe

Die vorhandenen Kleiderhaken in den Klassenräumen sollen genutzt, Wertsachen aber nicht in Jacken und Mänteln gelassen, sondern am Körper getragen werden.

Grünanlagen

Schüler und Schülerinnen tragen die Verantwortung, dass die Grünanlagen auf dem Schulgelände gepflegt und sauber gehalten werden.

Hausmeister

Der Hausmeister ist für technische Instandhaltung des Schulgebäudes und der Einrichtungen sowie für Müllbeseitigung und Streudienst zuständig.

Er ist in der Regel in der Hausmeisterwerkstatt oder über das Sekretariat zu erreichen.

Klassenbuch

Das Klassenbuch ist ein Dokument und muss daher sorgfältig behandelt werden. Es muss jederzeit einsehbar sein und nach dem Unterricht in der dafür vorgesehenen Truhe auf dem Flur zum Lehrerzimmer abgelegt werden.

Die Klassenbuchführer/innen tragen im Voraus den Wochenstundenplan ein und achten darauf, dass alle Eintragungen vollständig sind.

Klassenfahrt

Jede/r Schüler/in ist grundsätzlich verpflichtet an Klassenfahrten teilzunehmen. Eine Klassenfahrt unterliegt der Schulordnung. Daher gelten bei der Durchführung die gleichen Regeln – auch bei Volljährigkeit.

Klassenordnung

Die Klassenordner/innen bleiben, während der Pausen im Klassenraum, lüften, wischen die Tafel/das Whiteboard und achten darauf, dass immer genügend Kreide/Whiteboard Marker und ein Tafellappen vorhanden sind. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassen- bzw. Fachraum haben die Ordner/innen wie auch die unterrichtenden Lehrkräfte die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet wird.

Klassenschlüssel

Jede Klasse erhält für ihren Klassenraum einen Schlüssel. Er wird von einem Schüler oder einer Schülerin verwaltet. Diese Schüler/innen müssen rechtzeitig vor Schulbeginn eintreffen, um die Klassen aufzuschließen. Der Klassenraum muss beim Verlassen abgeschlossen werden, um Diebstähle zu verhindern.

Lernen am anderen Ort

Alle Schüler/innen sind verpflichtet, an Wandertagen und Exkursionen teilzunehmen. Es handelt sich dabei um Schulveranstaltungen. Alle Schulveranstaltungen unterliegen dem Versicherungsschutz.

Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog (siehe §25 des aktuellen Schulgesetzes) gibt Empfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn jemand gegen die Schulordnung verstößt.

Mobiltelefone

Mobiltelefone, mp3-Player und ähnliche elektronische Geräte dürfen von Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht benutzt werden, auch nicht zum Konsumieren von Musik.

Nur in dringenden Fällen ist ihnen mit vorheriger Erlaubnis einer Lehrkraft in den Pausen ein Telefonat (etwa mit den Eltern zwecks Übermittlung wichtiger Informationen) gestattet.

Schüler/innen der Oberstufe dürfen die o.gen. Geräte ausschließlich im Oberstufenbereich (d.h. im Oberstufengebäude bzw. in ihrem Klassenraum) in Pausen und Freistunden oder im Ausnahmefall zu schulischen Zwecken nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft in Schulstunden benutzen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gebrauch der Geräte andere Anwesende nicht stört.

Es ist allen Schülerinnen und Schülern verboten, auf dem Schulgelände Mitschüler/innen, Lehrkräfte oder andere Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen.

Möbel und sonstige Einrichtungen

Das Eigentum der Schule ist pfleglich zu behandeln und darf nicht beschädigt werden. Das Beschreiben von Möbeln und Wänden ist verboten. Wer mutwillig Einrichtungen beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden haften.

Müll

Für Müll und Abfall sind die vorhandenen Behälter zu nutzen. Der Müll muss getrennt gesammelt werden (blaue Tonne: Papier, Pappe; gelbe Tonne: Kunststoffe; braune Tonne: Bioabfälle wie Laub oder Obstreste; graue Tonne: Restmüll). Sperr- und Sondermüll müssen gesondert entsorgt werden und dürfen nicht in die Mülltonnen.

Notfälle

In Notfällen und bei Verletzungen muss sofort eine Lehrkraft oder das Sekretariat verständigt werden, damit man schnell handeln kann. Gegebenenfalls ist der schulinterne Sanitätsdienst zu kontaktieren.

Oberstufengebäude

Das Oberstufengebäude steht ausschließlich der Oberstufe zur Verfügung. Schüler/innen der Orientierungs- und Mittelstufe dürfen nur in Begleitung des Fachlehrers bzw. der Fachlehrerin das Gebäude betreten und die Fachräume benutzen. In den Pausen und nach dem Fachunterricht dürfen sie sich dort nicht aufhalten.

Parkplatz

Auf dem schuleigenen Parkplatz dürfen nur PKW der Lehrkräfte geparkt werden. Im ausgewiesenen Bereich dürfen Zweiräder abgestellt werden. Schüler/innen und Eltern parken auf öffentlichen Parkplätzen.

Pausen

In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und gehen auf den Schulhof. Oberstufenschüler/innen dürfen sich während der Pausen im Oberstufengebäude bzw. in ihrem Klassenraum aufhalten. Schülern und Schülerinnen der Orientierungs- und Mittelstufe ist das Verlassen des Schulgeländes aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gestattet (siehe auch Verlassen des Schulgeländes). Schülerinnen und Schülern ist das Ablegen der Schultaschen in den Eingangshallen erlaubt. Die Umkleideräume der Sporthallen dürfen erst nach der Pause betreten werden.

Rauchen

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.

Reparaturen

Defekte und Zerstörungen sind dem Hausmeister zu melden. Bei fahrlässiger und mutwilliger Zerstörung muss der/die Schüler/in bzw. dessen/deren Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Ruhezone

Das Forum auf dem oberen Schulhof wird als Ruhezone für die Orientierungs- und Mittelstufe ausgewiesen. Ferner können alle Schüler/innen in der Schulbibliothek ruhig arbeiten.

Sauberkeit

Klassenräume, Möbel, Toiletten, Wände, Schulhöfe, Umkleideräume, Turnhallen und alle anderen Gebäudeteile und Einrichtungen sollen stets sauber gehalten werden.

Schlüssel

Schlüssel für diverse Fachräume und für die Aula erhält man nach Absprache im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer. Die Schlüssel müssen nach Gebrauch wieder abgegeben werden.

Schulärztliche Untersuchungen

Alle Schüler/innen sind verpflichtet, an den schulärztlichen Untersuchungen (Sehtest, zahnärztliche Untersuchungen u.a.) teilzunehmen.

Schulhof

Auf dem unteren Schulhof sind Ballspiele mit weichen Bällen und das Einradfahren erlaubt.

Sicherheit

Auf dem Schulhof und im Schulgebäude sind Fahrradfahren, das Werfen mit Schneebällen, Skateboardfahren und Inlineskaten untersagt.

Verhalten und Umgangsformen

Respektvolles Verhalten und Höflichkeit im Umgang miteinander sind selbstverständlich.

Verlassen des Schulgeländes

Aus haftungsrechtlichen und versicherungstechnischen Gründen ist es den Schüler/innen der Klassenstufen 5 bis 9 (Sexta bis Obertertia) nicht gestattet, während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Freistunden das Schulgelände zu verlassen.

Verstöße

Verstöße gegen die Schulordnung werden im Ermessen der Klassenlehrerin, des Klassenlehrers bzw. der Fachlehrerin, des Fachlehrers geahndet und bestraft. Dabei ist der Maßnahmenkatalog ist anzuwenden.

Waffen

Waffen jeder Art sind an der Schule verboten. Dazu gehören auch Messer, Abwehrsprays und Ähnliches.

Zeugnisse

Zeugnisse sind Dokumente und müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sie sind dem/der Klassenlehrer/in unaufgefordert am ersten Schultag des Schulhalbjahres unterschrieben vorzulegen.

Zusätze oder Änderungen der Schulordnung

Änderungen der oder Zusätze zur Schulordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der Schulkonferenz. Sie ergeben sich von selbst, wenn übergeordnete Erlasse oder Verordnungen geändert werden.

Beschluss der Schulkonferenz vom 12. Februar 1998, jeweils angepasst gemäß den Erlassen und Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein

Stand: 11. Februar 2014

Kontakt

Schulleiter

Herr Borstelmann
(+49) (0)431 – 60 07 63 0
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